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Agthe Kunstberatung

Frau Dr. Marion Agthe-Natter -Kunsthistorikerin-
Lindauhöhe 44
45259 Essen
(Nordrhein - Westphalen)
Telefon: +49 201 463943
Telefax:  +49 172 5863748 
Webseite: www.kunstsachverstaendige.com
E-Mail: (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Rechtliche Angaben
Vertretungsberechtigte :
Frau Dr. Marion Agthe-Natter
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG: Frau Dr. Marion Agthe-Natter (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Von der IHK zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständige für „Deutsche Gemälde, Handzeichnungen und Plastiken ab 1930“.

Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Postadresse: 45117 Essen
Fon: 0201 / 1892 - 0
Fax: 0201 / 1892 - 172
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.essen.ihk24.de

Technische Angaben
Technisch Verantwortlicher: @eurocentrum (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)
dessen Webseite www.eurocentrum.com

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Leistungen

Beratung bei An- und Verkauf von Kunstwerken
Gerichtsgutachten
Inventarisierung von Kunstnachlässen
Inventarisierung von Kunstsammlungen
Konzeption öffentlicher Kunstsammlungen
Konzeption privater Kunstsammlungen
Marktanalyse - Aktualisierung von Kunstbewertungen
Privatgutachten
Wertermittlung

Auftraggeber

Banken
Gerichte
Kunstsammler
Museen und öffentliche Sammlungen
Nachlassverwalter und -gerichte
Notare
Privatpersonen
Rechtsanwälte
Steuerberater
Testamentsvollstrecker
Versicherungsunternehmen

Öffentlich bestellte Sachverständige

Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen und andere). Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar. 

Grundsätzlich kann jedermann gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen. Die Höhe der Vergütung muss mit dem Sachverständigen im Einzelfall vereinbart werden (Ausnahme: Gerichtsauftrag).

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