Kunstmarkt

Aktuelle Beiträge über Kunst, Gemälde und Skulpturen. ► Berichte über Galerien, Museen, Auktionen, Vernissagen und Ausstellungen bei FAZ.
  1. Der Schweizer Antiquar Heribert Tenschert bietet einen Holzschnitt des „Ecce Homo“ aus Albrecht Dürers „Großer Passion“ an, der aus der Erstauflage stammt. Davon sind nur zwei weitere Exemplare bekannt.
  2. Das Auktionshaus Felzmann in Neuss wollte am Montag Dokumente von NS-Opfern versteigern. Nach Protesten aus Polen und des Auschwitz-Komitees wurde die Auktion nun gestrichen.
  3. Vom Museum zum Auktionshaus: Das brutalistische Breuer Building in Manhattan ist neuer Hauptsitz von Sotheby’s. Für die New Yorker ist das eine gute Nachricht, weil die Attraktion auf der Upper East Side zugänglich bleibt.
  4. Ein Auktionshaus plant, Zeugnisse des Holocaust zu versteigern. Das Internationale Auschwitz-Komitee reagiert – und fordert eine Absage.
  5. Zwischen Salzpapier und Bildschirmkunst muss die Fotografie ihre Position neu bestimmen. Auf der Messe Paris Photo zeigen sich die aktuellen Tendenzen eines Mediums, das von der Künstlichen Intelligenz infrage gestellt wird.

Leistungen

Beratung bei An- und Verkauf von Kunstwerken
Gerichtsgutachten
Inventarisierung von Kunstnachlässen
Inventarisierung von Kunstsammlungen
Konzeption öffentlicher Kunstsammlungen
Konzeption privater Kunstsammlungen
Marktanalyse - Aktualisierung von Kunstbewertungen
Privatgutachten
Wertermittlung

Auftraggeber

Banken
Gerichte
Kunstsammler
Museen und öffentliche Sammlungen
Nachlassverwalter und -gerichte
Notare
Privatpersonen
Rechtsanwälte
Steuerberater
Testamentsvollstrecker
Versicherungsunternehmen

Öffentlich bestellte Sachverständige

Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen und andere). Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar. 

Grundsätzlich kann jedermann gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen. Die Höhe der Vergütung muss mit dem Sachverständigen im Einzelfall vereinbart werden (Ausnahme: Gerichtsauftrag).

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