Diplomatic World

Diplomatic World

Diplomatic World ist ein vierteljährlich erscheinendes internationales Magazin, das vierteljährlich – digital und gedruckt – erscheint und die Weltpolitik, Diplomatie, Wirtschaft, Finanzen, Kunst und Kultur miteinander verbindet. Es stellt damit eine exklusive Schnittstelle zwischen Entscheidungsträgern in Wirtschaft, Politik und Diplomatie dar. Es wird an hochrangige Leser verteilt, zu denen unter anderem Botschafter, Staatsoberhäupter, Vertreter von EU-Institutionen und CEOs führender multinationaler Unternehmen und führender Denkfabriken gehören, und bietet dieser riesigen und vielfältigen Gemeinschaft profunde und zukunftsweisende Einblicke in die neuesten diplomatischen, internationale und europäische Entwicklungen und Tendenzen.

Im Juli 2022 wurde Frau Dr. Marion Agthe in den Beirat der Organisation "Diplomatic World" berufen, und agiert dort, in Ihrer Eigenschaft als Kunsthistorikerin, als Beraterin in Sachen Kunst. Es sind zahlreiche Publikationen erschienen.

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Leistungen

Beratung bei An- und Verkauf von Kunstwerken
Gerichtsgutachten
Inventarisierung von Kunstnachlässen
Inventarisierung von Kunstsammlungen
Konzeption öffentlicher Kunstsammlungen
Konzeption privater Kunstsammlungen
Marktanalyse - Aktualisierung von Kunstbewertungen
Privatgutachten
Wertermittlung

Auftraggeber

Banken
Gerichte
Kunstsammler
Museen und öffentliche Sammlungen
Nachlassverwalter und -gerichte
Notare
Privatpersonen
Rechtsanwälte
Steuerberater
Testamentsvollstrecker
Versicherungsunternehmen

Öffentlich bestellte Sachverständige

Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen und andere). Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar. 

Grundsätzlich kann jedermann gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen. Die Höhe der Vergütung muss mit dem Sachverständigen im Einzelfall vereinbart werden (Ausnahme: Gerichtsauftrag).

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